Versicherungen
Komplettschutz
Komplett-Schutz-Versicherung-Standard
Bis zu einem Reisepreis | Prämie pro Person | ||
---|---|---|---|
EUR 400,- | EUR 38,- | ||
EUR 750,- | EUR 48,- | ||
EUR 1.000,- | EUR 59,- | ||
EUR 1.500,- | EUR 69,- | ||
EUR 2.000,- | EUR 83,- | ||
EUR 2.500,- | EUR 101,- | ||
EUR 3.000,- | EUR 129,- |
(max. 6 Personen pro Polizze)
bis zu einem Gesamtreisepreis | Familienprämie |
EUR 750,- | EUR 79,- |
EUR 1.500,- | EUR 97,- |
EUR 2.000,- | EUR 124,- |
EUR 3.000,- | EUR 145,- |
EUR 4.000,- | EUR 175,- |
EUR 5.000,- | EUR 217,- |
EUR 6.000,- | EUR 271,- |
EUR 7.000,- | EUR 325,- |
(max. 2 Erwachsene und bis zu 5 minderjährige Kinder - bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis dieser Personen)
Wann können Sie die Versicherung abschließen?
Gleichzeitig mit der Buchung kann die Versicherung immer abgeschlossen werden. Wird die Versicherung erst im Nachhinein abgeschlossen, so besteht der Versicherungsschutz erst am 11. Tag nach Ausstellung der Polizze (ausgenommen Todesfall, Unfall oder Elementarereignis).
Stornoschutz:
1. Ersatz der Stornokosten bei Nichtantritt der Reise
Einzel | bis zum gewählten Reisepreis |
Familie | bis zum gewählten Reisepreis |
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn aus einem der folgenden Gründe eine Reise nicht angetreten wird:
- Reiseunfähigkeit des Versicherten aus medizinischen Gründen, die vom behandelnden Arzt bestätigt werden;
- Tod des Versicherten;
- Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung seines Ehegatten, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegerkinder oder einer in der Polizze unter X namentlich genannten Person;
- Bedeutender Sachschaden am Eigentum des Versicherten an seinem Wohnort infolge Feuer, Elementarereignis oder Straftat eines Dritten, der seine Anwesenheit zwingend erforderlich macht;
- Unmöglichkeit oder objektive Unzumutbarkeit des Antritts der Reise, weil Streik, Unruhen aller Art, Naturkatastrophen oder Epidemien am Zielort die körperliche Sicherheit des Versicherten konkret gefährden,
- Unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung des Versicherten durch den Arbeitgeber.
2. Ersatz des Selbstbehaltes einer im Reisepreis inkludierten Stornoversicherung
Einzel | bis zum gewählten Reisepreis |
Familie | bis zum gewählten Reisepreis |
Reiseabbruch bei Erkrankung, Unfall, Tod des Versicherten oder eines nahen Angehörigen:
3. Ersatz der gebuchten nicht genutzten Kosten des Reisearrangements
Einzel | bis zum gewählten Reisepreis |
Familie | bis zum gewählten Reisepreis |
4. Ersatz der zusätzlichen Reisekosten bis 100 %
5. Versäumen des Transportmittels und Umsteigeschutz, Ersatz für Nächtigung, Verpflegung und Fahrt
Einzel bis | EUR 200,- |
Familie bis | EUR 400,- |
6. Verspätete Ankunft am Heimatflughafen/-bahnhof, Ersatz der Mehrkosten für Nächtigung und Verpflegung oder Taxifahrt
Einzel bis | EUR 200,- |
Familie | EUR 400,- |
Medizinische Leistungen:
7. Ambulante Behandlung bis 100 %
8. Stationäre Behandlung bis € 500.000,-
9. Medikamententransport bis 100 %
10. Krankenbesuch, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert
Hin-/Rückreise | 100 % |
Nächtigung bis | EUR 400,- |
11. Transport ins nächstgelegene Krankenhaus/Verlegungstransport bis 100 %
12. Heimtransport bei med. Notwendigkeit (inkl. Ambulanzjet) bis 100 %
13. Ehest mögliche Rückreise nach 3 Krankenhausaufenthaltstagen, auch ohne medizinische Notwendigkeit (exkl. Ambulanzjet) bis 100 %
14. Kinderrückholung bis € 4.000,-
15. Überführung im Todesfall oder Begräbnis am Ereignisort bis 100 %
Maximalleistungen für alle medizinischen Leistungen bei Akutwerden chronischer oder bestehenden Leiden bis € 40.000,-
Reiseunfall:
16. Such- und Bergungskosten bis € 40.000,-
17. Entschädigung für dauernde Invalidität ab 50 % € 40.000,-
Reisegepäck:
18. Ersatz bei Beschädigung, Diebstahl, Vernichtung oder Abhandenkommen
Einzel bis | EUR 2.000,- |
Familie bis | EUR 4.000,- |
19. Notwendige Ersatzkäufe bei verspäteter Gepäckausfolgung am Reiseziel
Einzel bis | EUR 200,- |
Familie bis | EUR 400,- |
20. Hilfe und Kostenersatz für die Wiederbeschaffung von Reisedokumenten
Einzel bis | EUR 200,- |
Familie bis | EUR 400,- |
21. Soforthilfe und Vorschuss bei Raub, Diebstahl oder Verlust von Reisezahlungsmitteln
Einzel bis | EUR 750,- |
Familie bis | EUR 1.500,- |
Reise-Privathaftpflicht:
22. Sach- und Personenschäden pauschal bis € 750.000,-
Reiseassistance:
23. Bei Haft oder Haftandrohung
Hilfe bei der Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers ja
Vorschuss für eine Strafkaution bis | EUR 10.000,- |
Vorschuss für einen Anwalt bis | EUR 2.000,- |
Reisestorno-/Reiseabbruch
Reisestorno-/Reiseabbruchversicherung-Standard
Kosten des Versicherungspaketes:
Die Versicherungsprämie richtet sich nach dem Preis der gebuchten Reiseleistungen.
Zum Beispiel:
Gesamtreisepreis bis | Prämie | Gesamtreisepreis bis | Prämie |
EUR 100,- | EUR 9,- | EUR 2.000,- | EUR 105,- |
EUR 200,- | EUR 13,- | EUR 2.500,- | EUR 132,- |
EUR 300,- | EUR 18,- | EUR 3.000,- | EUR 158,- |
EUR 400,- | EUR 24,- | EUR 4.000,- | EUR 210,- |
EUR 500,- | EUR 29,- | EUR 5.000,- | EUR 263,- |
EUR 750,- | EUR 42,- | EUR 6.000,- | EUR 315,- |
EUR 1.000,- | EUR 53,- | EUR 7.000,- | EUR 368,- |
EUR 1.500,- | EUR 79,- |
Pro Polizze können bis zu sechs Personen, die gemeinsam eine Reise gebucht haben, versichert werden. Bei höheren Versicherungssummen (Gesamtreisepreis) halten Sie bitte Rücksprache mit unserem Büro.
Wann können Sie die Versicherung abschließen?
Gleichzeitig mit der Buchung kann die Versicherung immer abgeschlossen werden. Wird die Versicherung erst im Nachhinein abgeschlossen, so besteht der Versicherungsschutz erst am 11.Tag nach Ausstellung der Polizze (ausgenommen Todesfall, Unfall oder Elementarereignis).
Was gilt als Versicherungsfall?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn aus einem der folgenden Gründe eine Reise nicht angetreten, abgebrochen oder umgebucht wird.
- Reiseunfähigkeit des Versicherten aus medizinischen Gründen, die vom behandelnden Arzt bestätigt werden;
- Tod des Versicherten;
- Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung seines Ehegatten, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegerkinder oder einer in der Polizze unter X namentlich genannten Person;
- Bedeutender Sachschaden am Eigentum des Versicherten an seinem Wohnort infolge Feuer, Elementarereignis oder Straftat eines Dritten, der seine Anwesenheit zwingend erforderlich macht;
- Unmöglichkeit oder objektive Unzumutbarkeit des Antritts der Reise, weil Streik, Unruhen aller Art, Naturkatastrophen oder Epidemien am Zielort die körperliche Sicherheit des Versicherten konkret gefährden;
- Unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung des Versicherten durch den Arbeitgeber.
Welche Leistungen werden vom Versicherer erbracht?
Der Versicherer ersetzt dem Versicherten im Rahmen der Versicherungssumme:
- Bei Reiserücktritt jene Kosten, die er dem Reiseunternehmen zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles vertraglich schuldet;
- Bei Reiseabbruch die dadurch entstandenen Rückreisekosten sowie die nicht genutzten Teile des Reisearrangements. Bei mehrwöchigem Aufenthalt werden die vollen Kosten des gebuchten Reisearrangements ersetzt, wenn der Reiseabbruch innerhalb der ersten Woche erfolgt. Bei Erstattung der Rückreisekosten wird bezüglich Art und Klasse des Transportmittels auf die gebuchte Qualität abgestellt. Wenn abweichend von der gebuchten Reise die Rückreise mit Flugzeug erforderlich wird, werden die Kosten für einen Sitzplatz in der preisgünstigsten in Betracht kommenden Flugzeugklasse ersetzt;
Wie lange besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Prämienzahlung und endet im Fall der Stornoversicherung mit Reiseantritt, im Fall der Reiseabbruchversicherung mit gebuchtem Reiseende.
Stornoversicherung
Stornoversicherung
Kosten pro Person: € 21,-
Wann können Sie die Versicherung abschließen?
Gleichzeitig mit der Buchung kann die Versicherung immer abgeschlossen werden. Wird sie nicht mit der Buchung abgeschlossen, muss der Abschluss spätestens 28 Tage vor Reisebeginn erfolgen.
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn aus einem der folgenden Gründe eine Reise nicht angetreten wird:
- Reiseunfähigkeit des Versicherten aus medizinischen Gründen, die vom behandelnden Arzt bestätigt werden;
- Tod des Versicherten;
- Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung seines Ehegatten, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegerkinder oder einer in der Polizze unter X namentlich genannten Person;
- Bedeutender Sachschaden am Eigentum des Versicherten an seinem Wohnort infolge Feuer, Elementarereignis oder Straftat eines Dritten, der seine Anwesenheit zwingend erforderlich macht;
- Unmöglichkeit oder objektive Unzumutbarkeit des Antritts der Reise, weil Streik, Unruhen aller Art, Naturkatastrophen oder Epidemien am Zielort die körperliche Sicherheit des Versicherten konkret gefährden;
Unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung des Versicherten durch den Arbeitgeber.
Für bis zu sechs Personen, die gemeinsam eine Reise gebucht haben und versichert sind, liegt auch dann ein Versicherungsfall vor, wenn einer der oben angeführten Gründe nur für eine von diesen sechs Personen eintritt.
Umbuchungsgebühren fallen nicht unter die Versicherung.
Welche Leistungen werden vom Versicherer erbracht?
Der Versicherer ersetzt dem Versicherten abzüglich 10 % Selbstbehalt jene Kosten, die er dem Reiseunternehmen zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles vertraglich schuldet.Wie lange besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Prämienzahlung und endet einen Tag vor Reiseantritt.Bitte melden Sie einen Rücktritt unverzüglich bei:
AUSTRIA RADREISEN GMBH
Joseph-Haydn-Str. 8
4780 Schärding
Tel.: +43 (0)7712/55110
Fax: +43 (0)7712/4811
e-mail: office@austria-radreisen.at