Austria Radreisen - Donnerstag, 14. November 2024
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Versicherungen

Komplettschutz

Komplettschutzversicherung-Standard

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Bis zu einem Reisepreis
pro Person

Prämie pro Person

              EUR          400,-

         EUR      38,-

              EUR          750,-

            EUR      48,-

              EUR       1.000,-

            EUR      59,-

              EUR       1.500,-

            EUR      69,-

              EUR       2.000,-

            EUR      83,-

              EUR       2.500,-

            EUR     101,-

              EUR       3.000,-

            EUR    129,-

(max. 6 Personen pro Polizze)  

     bis zu einem Gesamtreisepreis  

       Familienprämie

              EUR         750,-

      EUR      79,-

              EUR       1.500,-

      EUR      97,-

              EUR       2.000,-

      EUR     124,-

              EUR       3.000,-

      EUR     145,-

              EUR       4.000,-

      EUR     175,-

              EUR       5.000,-

      EUR     217,-

              EUR       6.000,-

      EUR     271,-

              EUR       7.000,-

      EUR     325,-

(max. 2 Erwachsene und bis zu 5 minderjährige Kinder - bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis dieser Personen) 

Wann können Sie die Versicherung abschließen?
Gleichzeitig mit der Buchung kann die Versicherung immer abgeschlossen werden. Wird die Versicherung erst im Nachhinein abgeschlossen, so besteht der Versicherungsschutz erst am 11. Tag nach Ausstellung der Polizze (ausgenommen Todesfall, Unfall oder Elementarereignis). 

Stornoschutz:
1. Ersatz der Stornokosten bei Nichtantritt der Reise  

Einzel                 

bis zum gewählten Reisepreis

Familie    

bis zum gewählten Reisepreis

Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn aus einem der folgenden Gründe eine Reise nicht angetreten wird: 

  • Reiseunfähigkeit des Versicherten aus medizinischen Gründen, die vom behandelnden Arzt bestätigt werden;
  • Tod des Versicherten;
  • Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung seines Ehegatten, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegerkinder oder einer in der Polizze unter X namentlich genannten Person;
  • Bedeutender Sachschaden am Eigentum des Versicherten an seinem Wohnort infolge Feuer, Elementarereignis oder Straftat eines Dritten, der seine Anwesenheit zwingend erforderlich macht;
  • Unmöglichkeit oder objektive Unzumutbarkeit des Antritts der Reise, weil Streik, Unruhen aller Art, Naturkatastrophen oder Epidemien am Zielort die körperliche Sicherheit des Versicherten konkret gefährden,
  • Unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung des Versicherten durch den Arbeitgeber.

2. Ersatz des  Selbstbehaltes einer im Reisepreis inkludierten Stornoversicherung

Einzel                  

bis zum gewählten Reisepreis

Familie

bis zum gewählten Reisepreis

          

Reiseabbruch bei Erkrankung, Unfall, Tod des Versicherten oder eines nahen Angehörigen:
3. Ersatz der gebuchten nicht genutzten Kosten des Reisearrangements 

Einzel                  

bis zum gewählten Reisepreis

Familie            

bis zum gewählten Reisepreis

4. Ersatz der zusätzlichen Reisekosten bis 100 % 

5. Versäumen des Transportmittels und Umsteigeschutz, Ersatz für Nächtigung, Verpflegung und Fahrt 

Einzel bis     

EUR       200,-

Familie bis          

EUR       400,-

 

6. Verspätete Ankunft am Heimatflughafen/-bahnhof, Ersatz der Mehrkosten für Nächtigung und Verpflegung oder Taxifahrt 

Einzel bis            

EUR           200,-

Familie

EUR           400,-

    

Medizinische Leistungen:
7. Ambulante Behandlung bis 100 % 

8. Stationäre Behandlung bis € 500.000,- 

9. Medikamententransport bis 100 %

10. Krankenbesuch, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert

Hin-/Rückreise

           100 %   

Nächtigung bis     

EUR       400,-


11.
Transport ins nächstgelegene Krankenhaus/Verlegungstransport bis 100 % 

12. Heimtransport bei med. Notwendigkeit (inkl. Ambulanzjet) bis 100 % 

13. Ehest mögliche Rückreise nach 3 Krankenhausaufenthaltstagen, auch ohne medizinische Notwendigkeit (exkl. Ambulanzjet) bis 100 % 

14. Kinderrückholung bis € 4.000,- 

15. Überführung im Todesfall oder Begräbnis am Ereignisort bis 100 % 

Maximalleistungen für alle medizinischen Leistungen bei Akutwerden chronischer oder bestehenden Leiden bis € 40.000,-

Reiseunfall: 

16. Such- und Bergungskosten bis € 40.000,-  

17. Entschädigung für dauernde Invalidität ab 50 %     € 40.000,-  

Reisegepäck:
18. Ersatz bei Beschädigung, Diebstahl, Vernichtung oder Abhandenkommen 

Einzel bis      

EUR           2.000,-

Familie bis            

EUR           4.000,-


19.
Notwendige Ersatzkäufe bei verspäteter Gepäckausfolgung am Reiseziel 

Einzel bis              

EUR         200,-

Familie bis      

EUR         400,-     

   
20.
Hilfe und Kostenersatz für die Wiederbeschaffung von Reisedokumenten 

Einzel bis              

EUR         200,-     

Familie bis

EUR         400,-

   
21.
Soforthilfe und Vorschuss bei Raub, Diebstahl oder Verlust von Reisezahlungsmitteln 

Einzel bis              

EUR          750,-   

Familie bis

EUR       1.500,-

    

Reise-Privathaftpflicht:
22. Sach- und Personenschäden pauschal bis € 750.000,-  

Reiseassistance:
23. Bei Haft oder Haftandrohung 

Hilfe bei der Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers               ja 

Vorschuss für eine Strafkaution    bis    

EUR    10.000,-

Vorschuss für einen Anwalt          bis

EUR      2.000,-

   

 

Reisestorno-/Reiseabbruch

Reisestorno-/Reiseabbruchversicherung-Standard

Kosten des Versicherungspaketes:

Die Versicherungsprämie richtet sich nach dem Preis der gebuchten Reiseleistungen.

Zum Beispiel:

Gesamtreisepreis bis

 Prämie   

Gesamtreisepreis bis

 Prämie

     EUR     100,-

EUR   9,-

        EUR     2.000,-

EUR   105,-

     EUR     200,-

EUR  13,-

        EUR     2.500,-

EUR   132,-

     EUR     300,-

EUR  18,-

        EUR     3.000,-

EUR   158,-

     EUR     400,-

EUR  24,-

        EUR     4.000,-

EUR   210,-

     EUR     500,-

EUR  29,-

        EUR     5.000,-

EUR   263,-

     EUR     750,-

EUR  42,-

        EUR     6.000,-

EUR   315,-

     EUR  1.000,-

EUR  53,-

        EUR     7.000,-

EUR   368,-

     EUR  1.500,-

EUR  79,-

 
Pro Polizze können bis zu sechs Personen, die gemeinsam eine Reise gebucht haben, versichert werden. Bei höheren Versicherungssummen (Gesamtreisepreis) halten Sie bitte Rücksprache mit unserem Büro.  

 

Wann können Sie die Versicherung abschließen?

Gleichzeitig mit der Buchung kann die Versicherung immer abgeschlossen werden. Wird die Versicherung erst im Nachhinein abgeschlossen, so besteht der Versicherungsschutz erst am 11.Tag nach Ausstellung der Polizze (ausgenommen Todesfall, Unfall oder Elementarereignis). 

 

Was gilt als Versicherungsfall?

Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn aus einem der folgenden Gründe eine Reise nicht angetreten, abgebrochen oder umgebucht wird. 

  • Reiseunfähigkeit des Versicherten aus medizinischen Gründen, die vom behandelnden Arzt bestätigt werden;
  • Tod des Versicherten;
  • Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung seines Ehegatten, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegerkinder oder einer in der Polizze unter X namentlich genannten Person;
  • Bedeutender Sachschaden am Eigentum des Versicherten an seinem Wohnort infolge Feuer, Elementarereignis oder Straftat eines Dritten, der seine Anwesenheit zwingend erforderlich macht;
  • Unmöglichkeit oder objektive Unzumutbarkeit des Antritts der Reise, weil Streik, Unruhen aller Art, Naturkatastrophen oder Epidemien am Zielort die körperliche Sicherheit des Versicherten konkret gefährden;
  • Unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung des Versicherten durch den Arbeitgeber.

 

Welche Leistungen werden vom Versicherer erbracht?

Der Versicherer ersetzt dem Versicherten im Rahmen der Versicherungssumme: 

  • Bei Reiserücktritt jene Kosten, die er dem Reiseunternehmen zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles vertraglich schuldet; 
  • Bei Reiseabbruch die dadurch entstandenen Rückreisekosten sowie die nicht genutzten Teile des Reisearrangements. Bei mehrwöchigem Aufenthalt werden die vollen Kosten des gebuchten Reisearrangements ersetzt, wenn der Reiseabbruch innerhalb der ersten Woche erfolgt. Bei Erstattung der Rückreisekosten wird bezüglich Art und Klasse des Transportmittels auf die gebuchte Qualität abgestellt. Wenn abweichend von der gebuchten Reise die Rückreise mit Flugzeug erforderlich wird, werden die Kosten für einen Sitzplatz in der preisgünstigsten in Betracht kommenden Flugzeugklasse ersetzt; 

 

Wie lange besteht Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt mit der Prämienzahlung und endet im Fall der Stornoversicherung mit Reiseantritt, im Fall der Reiseabbruchversicherung mit gebuchtem Reiseende. 

Stornoversicherung

Stornoversicherung

Nur für Austria Radreisen Eigenveranstaltungen!

Kosten pro Person: € 21,-


Wann können Sie die Versicherung abschließen?
Gleichzeitig mit der Buchung kann die Versicherung immer abgeschlossen werden. Wird sie nicht mit der Buchung abgeschlossen, muss der Abschluss spätestens 28 Tage vor Reisebeginn erfolgen.

 

Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn aus einem der folgenden Gründe eine Reise nicht angetreten wird:

  • Reiseunfähigkeit des Versicherten aus medizinischen Gründen, die vom behandelnden Arzt bestätigt werden;
  • Tod des Versicherten; 
  • Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung seines Ehegatten, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegerkinder oder einer in der Polizze unter X namentlich genannten Person; 
  • Bedeutender Sachschaden am Eigentum des Versicherten an seinem Wohnort infolge Feuer, Elementarereignis oder Straftat eines Dritten, der seine Anwesenheit zwingend erforderlich macht;
  • Unmöglichkeit oder objektive Unzumutbarkeit des Antritts der Reise, weil Streik, Unruhen aller Art, Naturkatastrophen oder Epidemien am Zielort die körperliche Sicherheit des Versicherten konkret gefährden;

Unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung des Versicherten durch den Arbeitgeber.

Für bis zu sechs Personen, die gemeinsam eine Reise gebucht haben und versichert sind, liegt auch dann ein Versicherungsfall vor, wenn einer der oben angeführten Gründe nur für eine von diesen sechs Personen eintritt.

Umbuchungsgebühren fallen nicht unter die Versicherung.

Welche Leistungen werden vom Versicherer erbracht?
Der Versicherer ersetzt dem Versicherten abzüglich 10 % Selbstbehalt jene Kosten, die er dem Reiseunternehmen zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles vertraglich schuldet.

Wie lange besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Prämienzahlung und endet einen Tag vor Reiseantritt.

Bitte melden Sie einen Rücktritt unverzüglich bei:

AUSTRIA RADREISEN GMBH
Joseph-Haydn-Str. 8
4780 Schärding
Tel.: +43 (0)7712/55110
Fax: +43 (0)7712/4811
e-mail: office@austria-radreisen.at